Die Polizei habe gemäß der Strafprozessordnung über die Amtshandlung einen Bericht vorgelegt, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek. Die Anklagebehörde sei auf Basis dessen nach eingehender Prüfung zum Schluss gekommen, „dass ein ordnungsgemäßes Vorgehen gegeben war“, sagte Bussek gegenüber der APA. Der Aktivist sei nicht verletzt worden, außerdem habe er selbst bisher keine Anzeige erstattet, erläuterte die Sprecherin.
Video von Amtshandlung
Der Vorfall ereignete sich im Zusammenhang mit der Räumung eines Protestcamps am 5. April. Auf einem Video, das „Lobau bleibt“-Aktivistinnen und Aktivisten öffentlich gemacht hatten, war zu sehen gewesen, wie mehrere Polizeibeamte einen jungen Mann von einem Bagger zu bringen versuchten. Dieser wollte das verhindern, indem er sich mit den Füßen festzukrallen versuchte. Plötzlich holte ein Beamter zu einem Fußtritt aus, worauf der Aktivist losließ, das Gleichgewicht verlor und von unter bzw. vor dem Bagger befindlichen Beamten „aufgefangen“ wurde.
Polizei wies Kritik zurück
Der Betroffene sei ungesichert vom Bagger gezerrt worden, obendrein man habe ihn „mit einem Fußtritt aus über zwei Metern Höhe hinuntergestoßen“, hatten die Aktivistinnen und Aktivisten in einer Aussendung festgehalten. Der junge Mann sei „aus purem Glück“ unverletzt geblieben.
Die Landespolizeidirektion ließ diese Anschuldigungen nicht gelten und verwies darauf, die Räumung des besetzten Baggers sei durch WEGA-Beamte „unter größtmöglicher Schonung der Personen“ und „über die gesamte Zeit gesichert“ durchgeführt worden. Es sei auch niemand verletzt worden.