Training im Fitnessstudio vor Corona
dpa-Zentralbild/Britta Pedersen
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AK-Tipp

Alles zum Fitnessstudio-Vertrag

Das neue Jahr beginnt oft mit guten Vorsätzen, wie zum Beispiel mehr Sport zu treiben. Viele entscheiden sich daher für eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Doch bevor man einen Vertrag abschließt, sollte man einige wichtige Punkte beachten, um späteren Ärger zu vermeiden.

Beim Abschluss eines Fitnessstudiovertrages ist es wichtig, die Bindefristen genau zu prüfen. Verträge können auf bestimmte Zeit, manchmal auch mit einer Verlängerungsklausel oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.

Laut Oberstem Gerichtshof sind 16 Monate zu lange, aber pauschal lässt sich das nicht sagen. Die meisten Fitnessstudioverträge enthalten eine Mindestvertragsdauer und Verlängerungsklauseln. Das Unternehmen muss rechtzeitig darauf hinweisen, wenn sich der Vertrag automatisch verlängert.

Preisanpassungen und Erhöhungen

Fitnessstudios dürfen die Preise nur unter bestimmten Voraussetzungen anpassen oder erhöhen. Meistens sind dazu Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert. Gibt es keine Regelung, sind Preiserhöhungen nicht zulässig.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 23.1.2025

In solchen Fällen können Mitglieder das zu viel gezahlte Geld zurückfordern. Wenn Studios den vereinbarten Tarif aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr halten können, kündigen sie oft die Verträge. Auch hier sollte man in den AGB nachsehen, wie das geregelt ist.

Service-Pauschalen und Zusatzentgelte

Die Rechtsprechung ist klar: Eine Servicepauschale oder ein Zusatzentgelt bei Fitnessstudioverträgen ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Wird eine Servicepauschale verrechnet, muss es dafür eine konkrete Mehrleistung geben. Einige Studios bieten persönliche Trainerstunden an und begründen damit die Service-Pauschale. Ob das gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Manche Studios verlangen ein Entgelt für die Mitgliedskarte oder das Chiparmband. Laut einem Urteil des Höchstgerichts gibt es keinen Grund, eine zusätzliche Gebühr für ein Chiparmband oder eine Mitgliedskarte zu verlangen. Eine Kaution für einen Chip oder eine Karte kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn sie bei Vertragsende zurückerstattet wird.

Kündigung des Vertrages

Wenn man den Vertrag beenden möchte, sollte man zuerst einen Blick in den Vertrag und die AGB werfen und die Kündigungsfristen beachten. Es wird empfohlen, die Kündigung nachweislich per Einschreiben an das Fitnessstudio zu übermitteln, um die rechtzeitige Kündigung belegen zu können.